Arico Energy

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AIA Arico Invest AG
Neumüli 1
6017 Ruswil (LU)
Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Ihnen werden außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht anerkannt.

2. Wir erfassen und verarbeiten personenbezogene Daten auf Basis der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nur im Rahmen der Vertragserfüllung.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

§ 2 Offerte – Vertragsabschluss – Offertsunterlagen

1. Die Konditionen für Lieferung und Leistung sind gemäß unserer unverbindlichen Offerte zwei Wochen ab Offertdatum gültig. Ein Vertrag kommt nicht mit der Annahme der von uns übersandten bzw. ausgehändigten Offerte zustande. Vielmehr ist aufgrund des an Sie übergebenen unverbindlichen Preisofferte von Ihnen eine verbindliche Bestellung bzw. verbindlicher Auftrag auf der Basis des übermittelten Offerte an uns zu unterbreiten. Der Vertrag kommt nach unserem freien Wahlrecht, entweder durch Erstellung einer Auftragsbestätigung oder der direkten Bestätigung auf dem Bestellschein/Offerte bzw. der Auslieferung der Ware an Sie zustande.

2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nachlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Sie werden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

4. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere technische Produktbeschreibung und/oder diejenige des Herstellers, soweit ausdrücklich beides als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

5. Wir erteilen keinerlei Garantien hinsichtlich unserer Lieferungen und Leistungen, soweit solche nicht ausdrücklich vertraglich als solche vereinbart sind. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB hinaus verpflichtet werden.

§ 3 Rechnungsversand

1. Rechnungen werden ausschließlich schriftlich oder elektronisch versandt. Bei der elektronisch übermittelten Rechnung bedarf die Zustimmung des Empfängers keiner besonderen Form.

2. Mitarbeiter der Firma AIA Arico Invest AG sind nicht inkassobefugt. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Aargauische Kantonalbank, BIC/SWIFT: KBAGCH22 IBAN: CH20 0076 1648 7329 9200 1 geleistet werden.

3. Für den Fall, dass Sie einem elektronischen Rechnungsversand zustimmen, sind wir berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an Sie zu übermitteln. In diesem Fall haben Sie uns eine gültige E-Mail-Adresse zum Zwecke der Übermittlung elektronischer Rechnungen mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sie die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen können. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) stehen einer wirksamen Zustellung nicht entgegen.

4. Eine Änderung der benannten E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand ist uns durch Sie unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E-Mail-Adresse, haben Sie den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden zu ersetzen.

5. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail bei Ihnen, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.

6. Sie können Ihre Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen.

§ 4 Preise

1. Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostensteigerungen/-senkungen kommt. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/-senkungen zu ändern. Sie sind zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet und die Erhöhung mehr als 5 % der Entgeltzahlung beträgt.

2. Wir werden auf Ihren Auftrag hin, die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken versichern. Etwaige hierfür anfallende Kosten haben Sie in diesem Fall zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der jeweils geschuldete Rechnungsbetrag spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist.

2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.

4. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt sind oder auf von uns unbestrittenen Mängeln beruhen. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Factoring

1. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung ganz oder teilweise abzutreten.

2. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können in diesem Fall nur an den Factor geleistet werden, an den wir unsere Ansprüche abgetreten haben. Ist eine Abtretung erfolgt, wird im Rahmen der Rechnungsstellung hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor („Vorbehaltsware“). Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert ausreichend zu versichern.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung sind Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.

3. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt mit dem Dritten vereinbart, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungspflichten erfüllt hat.

4. Veräußern Sie die Vorbehaltsware weiter, so treten Sie uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Kunden oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.

5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so treten Sie denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Betrag inklusive Umsatzsteuer entspricht.

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

7. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.